
Steuerliche & betriebswirtschaftliche Spezialprobleme im Heilberufebereich 2012
Unternehmen, die zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet sind, müssen einen Jahresabschluss erstellen, der das kaufmännische Geschäftsjahr rechnerisch abschließt. Der Jahresabschluss besteht im Kern aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Bei größeren Unternehmen kommen noch Anhang und Lagebericht hinzu. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende erstellen eine Einnahmeüberschussrechnung.
Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) soll der Jahresabschluss über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens informieren und Bemessungsgrundlage für die Ergebnisverteilung sein. Unsere Kanzlei mit Sitz in Dortmund erstellt Jahresabschlüsse speziell für Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft. Unsere Branchenkenntnisse stellen die Qualität unserer Arbeit sicher.
Bevor der Jahresabschluss erstellt werden kann, sind einige Vorbereitungen nötig, z. B. Feststellung des tatsächlichen Bestandes des Vermögens und der Schulden durch eine Inventur, Berücksichtigung von Wertminderungen im Anlagevermögen und von Risiken des Forderungsausfalls durch Abschreibungen und Wertberichtigungen und Bildung von Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen.
Nach den Vorarbeiten schließen wir die Konten ab und erstellen den endgültigen Jahresabschluss, der bei Personengesellschaften und einer GmbH durch die Gesellschafter festgestellt wird. Seit 2007 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft elektronisch einzureichen. Wir übernehmen im Rahmen unserer ganzheitlichen Dienstleistung auch diese Aufgabe für Sie.
Neben den turnusmäßigen Jahresabschlüssen erstellen wir für Sie auch Zwischenbilanzen, vorläufige Kreditbilanzen, Ergänzungsbilanzen und Bilanzen im Rahmen von Fusionen und Liquidationen.